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Hier veröffentlichen wir einige Artikel von Brissanz!
Richtigstellung der SGAM zur Pressekonferenz des KSK An einer Pressekonferenz vom 23. März haben Vetreter des Krankenkassen- Konkordats einen Frontalangriff auf Jung-Ärztinnen und -Ärzte gestartet, der in der Presse bereitwillig wiedergegeben wurde (vgl. zB. PulsTip 2/99). So stand zum Beispiel in der Berner Zeitung vom 24. März 1999: «Hüte sich vor neu praktizierenden Allgemeinärzten, wer seine angeschlagene Gesundheit nicht gänzlich ruinieren will. In der vom Krankenkassen-Konkordat verbreiteten Kürzest-Zusammenfassung einer Dissertation wird der Eindruck erweckt, bei der Konsultation von Jung-Ärzten drohe Lebensgefahr: 20 bis 30 Prozent können nicht mit Röntgenapparaten umgehen, jeder zweite ist in der Anwendung lebensrettender Massnahmen (vor allem bei Erstickungsgefahr) nicht sattelfest und kennt sich mit Sportverletzungen nicht aus, bei einem Drittel hapert es beim Schienen und Eingipsen, viele haben Schwierigkeiten bei der Behandlung von Zuckerkrankheit und Hauterkrankungen. Die Mängelliste giesst Wasser auf die Mühlen der Kranken Versicherer Sie fordern für sich das Recht, Leistungen der Anfänger unter den Allgemeinpraktikern nicht nach den allgemeinen Vetragstanfen, sondern zum Discount-Satz zu entschädigen.... Die Forderung nach einer Lockerung präsentierte das Krankenkassen-Konkordat als Alternative zu einem «eigentlichen» Berufsverbot. »
Richtigstellung der SGAM (Schweiz. Gesellschaft für Allgemeinmedizin): Die Schweizerische Gesellschaft für Allgemeinmedizin verwahrt sich in aller Form gegen die in der Presse veröffentlichen Vorwürfe gegen neu in die Praxis übertretende «Allgemeinmediziner». Durch diese undifferenzierte Formulierung (in einzelnen Zeitungen ist von Ärzten ohne Weiterbildung die Rede, die es seit der Einführung einer minimalen Weiterbildungszeit von zwei Jahren im neuen KVG gar nicht mehr gibt), werden auch die jungen Fachärzte FMH für Allgemeinmedizin verunglimpft und ihre Arbeit in Zweifel gezogen. Die jungen Fachärzte FMH für Allgemeinmedizin durchlaufen ein immer strenger reglementiertes Weiterbildungscurriculum von mindestens fünf Jahren Dauer, genau gleich wie die anderen Fachärzte, in welchem sie nach den heute akzeptierten Regeln der Kunst auf ihre Tätigkeit vorbereitet werden. Inbegriffen ist auch ein obligatorisch zu absolvierendes Weiterbildungsjahr in Chirurgie. Die Schweizerische Gesellschaft für Allgemeinmedizin hat als erste Fachgesellschaft schon vor Jahren das Bestehen eines Weiterbildungskurses in Notfallmedizin in ihr Weiterbildungsprogramm aufgenommen. Ohne zertifizierte Weiterbildung in Notfallmedizin wird kein Facharzttitel FMH für Allgemeinmedizin erteilt. Seit 1994 (lnkraftsetzung der Strahlenschutz-verordnung) müssen alle Ärzte, welche selbständig eine Röntgenanlage betreiben wollen, einer Sachverständigenkurs des BAG absolvieren. Auch das Bestehen dieses Kurses wird zertifiziert. Mindestens für die Fachärzte FMH für Allgemeinmedizin können also alle im Artikel geäusserten Vorwürfe problemlos entkräftet werden. Es ist offensichtlich, dass es bei den Argumenten des Krankenkassenkonkordates einseitig nur um die eventuell möglichen Kosteneinsparungen geht. Jedenfalls hat das KSK bisher versäumt, mit ähnlichen Qualitätskriterien zu argumentieren, wenn es um die Umsetzung des Freizügigkeitsgesetzes geht. Mit Inkrafttreten dieser bilateraler Verträge erhalten Ärzte aus dem EU-Raum mit einer wirklich ungenügender Weiterbildungszeit von nur zwei Jahren die uneingeschränkte Berechtigung, in der Schweiz zu Lasten der Sozialversicherungen tätig zu werden. Diese Billigärzte werden in der Tat durch eine Verschlechterung der Qualität und durch aus Unsicherheit angeordnete Mehruntersuchungen einen ungeahnten Kostenschub auslösen. Ausserdem verstösst es gegen Treu und Glauben, wenn das KSK, unmittelbar vor Unterzeichnung der Verträge des neuen Arzttarifes GRAT welche für die medizinischen Grundleistungen auf einer Weiterbildungszeit von fünf Jahren basieren, die Anwendung dieses Tarifs für die nach fünfjähriger Weiterbildungszeit in die Praxis übertretenden Ärzte bereits wieder in Frage stellt.
ARS Medici, Nr. 6;99, Seite 367
Persönliche Anmerkung:
Medical Tribune Nr. 14/99 vom 9.4.1999 Streitpunkt Selbstdispensation: Beim Hausarzt billiger als in der Apotheke BUCHS - Die direkte Medikamentenabgabe wird nicht nur von Apothekern beschossen. Es gibt auch einige Ärzte, die ihre selbstdispensierenden Kollegen verurteilen. Vor allen Dingen, so die kritischen Stimmen, ist die Gefahr gross, dass diese Ärzte (mit Blick auf ihren Umsatz) eher höherpreisige Medikamente verordnen. Der pure Neid oder hat der Vorwurf Hand und Fuss? Medical Tribune befragte dazu Dr. Anton Gehler, Präsident der APA (Ärzte mit Patientenapotheke). ? Herr
Dr. Gehler, es gibt einige Kollegen, die die Selbstdispensation (SD) mit dem Argument
kritisieren, Ärzte wollten sich nur bereichern. Was meinen Sie dazu? ?
Kostengünstiger, schön und gut. Aber könnten Ärzte nicht doch eher zu hochpreisigen
Medikamenten greifen, um ihren Umsatz zu erhöhen? ? Gibt
es denn nicht Praxen, die bei dem Umsatz richtig zuschlagen können? ? Warum
plagt sich der Arzt dann überhaupt mit der Medikamentenabgabe in der Praxis ab? ?
Können Sie abschätzen, wieviel Kosten sich durch die Selbstdispensation einsparen
lassen? Das Gespräch mit Dr. Anton Gehler führte Anke Thomas. Was ist die APA
?
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