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- Grippesituation in der CH
Aktuelle Grippe-SituationDie Grippe-Epidemie hat noch nicht begonnen! Für aktuellste Zahlen vgl. BAG-Homepage und www.influenza.ch, www.grippe.ch
oder www.eiss.org. Y-Achse: wöchentliche Meldungen grippeähnlicher Erkrankungen pro 100 Konsultationen (Epidemie definitionsgemäss falls mehr als 1,5)
Prophylaxe:1. Grippeimpfung immer noch möglich und hilfreich, Impfschutz
nach 10Tagen. Leider ist der Impfstoff nur noch als Nasenspray (Nasalflu Berna) lieferbar.
Aktuelle relevante Information zur Vogel-Grippe-Situation:Information von der FMH, Schweiz. Apothekerverband und dem BAG:
an Ärzte und Apotheker
Bern/Liebefeld, 14. Oktober 2005
Gemeinsame Empfehlungen der FMH und des SAV an die Ärzte
und Apotheker Die Bevölkerung der Schweiz hat immer grössere
Schwierigkeiten, die von den Medien verbreitete Information zum Thema Vogelgrippe zu
verstehen und richtig einzuordnen. Daraus resultiert derzeit eine wachsende, sachlich
unbegründete Nachfrage bei Ärzten und Apothekern. Wir empfehlen
Ihnen, regelmässig die Internetseite des BAG www.bag.admin.ch zu konsultieren, die auch einschlägige Informationen der
WHO umfasst. Die Vogelgrippe, hervorgerufen durch das
Influenza-Virus A, Subtyp H5N1, ist eine Tierseuche. Sie tötet in
ihrer hoch pathogenen Version nahezu 100% der infizierten Tiere in kurzer Zeit. Das Virus befällt vorwiegend Geflügel und
Wasservögel. Die resultierenden Tierseuchen liefern den Medien spektakuläre Bilder,
welche in der Bevölkerung eine wachsende Angst schüren. Es ist jedoch festzuhalten, dass das Virus zur Zeit nur
in sehr seltenen Fällen Menschen befällt. Weltweit sind gemäss WHO seit Dezember
2003 insgesamt 117 Fälle belegt. Ausnahmslos handelt es sich dabei um Personen, die
einem sehr engen Kontakt mit bereits infizierten Vögeln ausgesetzt waren. Das Virus H5N1 ist gegenüber einer Behandlung mit
Protein-M2-Hemmern (Amantadine DCI,
Symmetrel® CH) resistent. Jedoch lässt es sich wirksam mit Neuraminidasehemmern
(Oseltamivir DCI, Tamiflu®) behandeln. Es ist also möglich, eine bereits erfolgte
Infektion wirksam zu behandeln. Wie bereits erwähnt, kommt es heute nur in seltenen
Fällen zu einer Ansteckung. Personen, die in der Geflügelzucht arbeiten und Reisende,
die Geflügelzuchten im Ausland besuchen (2) sind am stärksten exponiert. Ärzte und
Apotheker müssen dieses Risiko bei Atembeschwerden von Personen aus diesen Gruppen
mitberücksichtigen (1). Eine neue Situation wäre bei einer Mutation oder Rekombination
gegeben, da so ein Erreger mit neuen Eigenschaften entstehen würde. Ein solches neues
Virus könnte zu einer Epidemie führen, wenn es von Mensch zu Mensch übertragbar wäre. Dies
ist aber heute nicht der Fall. Angesichts der Möglichkeit
einer negativen Entwicklung wurde eine nationale
Reserve von Tamiflu® angelegt, die es erlauben würde, im Falle einer Pandemie alle
Betroffenen zu behandeln.
Es gibt somit derzeit in der Schweiz keinerlei Anlass, Tamiflu® prophylaktisch oder als private Reserve zu verschreiben oder abzugeben.
Die Entwicklung eines Impfstoffes gegen die Vogelgrippe ist derzeit gemäss BAG in der Endphase der Entwicklung. Sobald möglich, werden Personen aus Risikogruppen geimpft, was einer Behandlung mit Tamiflu® in jedem Falle vorzuziehen ist, da sie so dauerhaft geschützt wären, was mit Tamiflu® nicht der Fall ist. Die Saison der Grippeimpfungen hat begonnen. Gemäss den Richtlinien der WHO empfehlen das BAG und die Eidg. Kommission für Impffragen die Impfung von Personen über 65, von chronisch Kranken, von Pflegepersonal und von Personen, die häufigen Kontakt mit Geflügel und wild lebenden Vögeln haben. Die Vogelgrippe ist jedoch wie oben dargelegt keinesfalls ein Anlass, die gesamte Bevölkerung gegen die Wintergrippe impfen zu lassen. Das Auftreten des H5V1-Virus bei Geflügel in der Schweiz lässt sich nicht ausschliessen. Zwar bildet die Impfung gegen die Wintergrippe keinen Schutz gegen die Vogelgrippe, jedoch sollen Personen, die einem gewissen Risiko einer Infektion mit der Vogelgrippe durch den beruflichen Kontakt mit Geflügel ausgesetzt sind, immerhin soweit geschützt werden, dass sie nicht gleichzeitig mit der 'normalen' Wintergrippe und zusätzlich mit der Vogelgrippe infiziert werden können. Wir sind verpflichtet, der Bevölkerung den genauen Einsatzbereich von Tamiflu® klarzumachen. Wenn das BAG einen Vorrat zur Behandlung von 2 Millionen Personen angelegt hat, so hat das nichts damit zu tun, dass man nur gewisse Privilegierte behandeln und die anderen ihrem Schicksal überlassen will, sondern weil auch im allerschlimmsten Fall nur ein Teil der Bevölkerung eine Behandlung brauchen wird. Das BAG und das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung bereiten in den nächsten Wochen in Zusammenarbeit mit den betroffenen Berufsorganisationen und den kantonalen Behörden ein Konzept für die Versorgung mit Tamiflu® und die sachgerechte Information der Bevölkerung im Falle einer Pandemie vor. Auf der Internetseite der FMH und des SAV finden Sie in Kürze ein Flugblatt (3), das Sie im Wartezimmer und in der Apotheke auflegen können. Damit soll eine seriöse, verständliche und klare Information an die Bevölkerung gegeben werden, die von medizinischen Fachleuten stammt, welche gemäss Umfragen über ein hohes Vertrauen verfügen. Wir danken für Ihren Beitrag und Ihr Engagement für eine koordinierte und effiziente Aktion gegen die Ängste und Verunsicherungen in der Bevölkerung.
Dr. Jacques de Haller
Dominique Jordan Präsident FMH Präsident SAV Dokumente (1)
und (2) können von der Internetseite des BAG heruntergeladen werden: www.bag.admin.ch (1)
Checkliste aus
dem BAG-Bulletin 41 vom 10. Oktober, Seite 729 (2)
Empfehlungen
an Reisende ("Antworten zu Fragen betreffend Influenza-A-(H5N1)-Infektionen beim
Menschen"), BAG, Stand 11.10.2005, Seite 4, Ziff. 14 (3)
Dieses
Flugblatt wird in Zusammenarbeit mit dem BAG erarbeitet. FMH Verbindung der Schweizer Aerztinnen und Aerzte Information an die Bevölkerung betreffend Tamiflu® vom 14.10.05
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
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mfu(at)fuchsmed.ch (wegen Spamschutz: (at) durch @ ersetzen)
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