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       Facharzt FMH für Allgemeinmedizin, CH-4853 Murgenthal

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Grippe
Grippe offizielle News Presse Internet

 


Folgende akutelle Grippeinformationen erachten wir als wichtig:

- Grippesituation in der CH
- Prophylaxe
- relevante Vogelgrippeinformationen 

 

Aktuelle Grippe-Situation

Die Grippe-Epidemie hat noch nicht begonnen! Für aktuellste Zahlen vgl. BAG-Homepage und www.influenza.ch, www.grippe.ch oder www.eiss.org.

wpe1.jpg (14480 Byte) für die aktuelle Daten: Klicke hier!

Y-Achse: wöchentliche Meldungen grippeähnlicher Erkrankungen pro 100 Konsultationen (Epidemie definitionsgemäss falls mehr als 1,5)

 

Prophylaxe:

1. Grippeimpfung immer noch möglich und hilfreich, Impfschutz nach 10Tagen. Leider ist der Impfstoff nur noch als Nasenspray (Nasalflu Berna) lieferbar.
Wir bitten aber um Vorbestellung via sekr@fuchsmed.ch, da nur noch kurze Zeit sinnvoll
- Kinder ab 2J. Impfung möglich.
- kassenpflichtig ab 65J. oder bei besonderen Risiken

2. Zusätzliche Prophylaxe ist mit einem Medikament (Symmetrel) möglich, welches bereits in 1-2h wirkt.
- Dosierung für Kinder von 5-10J. und Erwachsene ab 65J. : 1x1;
  von 10J.-65J.: 2x1, Zusammen mit Impfung möglich, dann noch 2-3Wo fortfahren.
- als Prophylaxe 6Wo während Grippe-Epidemie empfohlen, oder zur Therapie sofort nach Symptomausbruch (spätestens nach 48h) für 4-5Tage.

3. Ab nächster Saison 1999/2000 wird ein neues Grippe-Mittel, welches direkt antiviral wirkt (Neuraminidasenhemmer) zur Verfügung stehen, entweder als Spray (Relenza, Firma Glaxo) oder als Tablette (Tamilfu, Firma Roche). Bei frühzeitiger Einnahme können die Symptome deutlich verkürzt werden. Bei Grippebefall in der Familie dient es zusätzlich als Grippeprophylaxe. Weitere Informationen erhalten Sie jeweils im Herbst  auf dieser Seite oder via sekr@fuchsmed.ch.

 

Aktuelle relevante Information zur Vogel-Grippe-Situation:

Information von der FMH, Schweiz. Apothekerverband und dem BAG:

 

an Ärzte und Apotheker                                                         Bern/Liebefeld, 14. Oktober 2005

 

Gemeinsame Empfehlungen der FMH und des SAV an die Ärzte und Apotheker

 

 

Die Bevölkerung der Schweiz hat immer grössere Schwierigkeiten, die von den Medien verbreitete Information zum Thema Vogelgrippe zu verstehen und richtig einzuordnen. Daraus resultiert derzeit eine wachsende, sachlich unbegründete Nachfrage bei Ärzten und Apothekern. Wir empfehlen Ihnen, regelmässig die Internetseite des BAG www.bag.admin.ch zu konsultieren, die auch einschlägige Informationen der WHO umfasst.

 

Die Vogelgrippe, hervorgerufen durch das Influenza-Virus A, Subtyp H5N1, ist eine Tierseuche. Sie tötet in ihrer hoch pathogenen Version nahezu 100% der infizierten Tiere in kurzer Zeit. Das Virus befällt vorwiegend Geflügel und Wasservögel. Die resultierenden Tierseuchen liefern den Medien spektakuläre Bilder, welche in der Bevölkerung eine wachsende Angst schüren.

 

Es ist jedoch festzuhalten, dass das Virus zur Zeit nur in sehr seltenen Fällen Menschen befällt. Weltweit sind gemäss WHO seit Dezember 2003 insgesamt 117 Fälle belegt. Ausnahmslos handelt es sich dabei um Personen, die einem sehr engen Kontakt mit bereits infizierten Vögeln ausgesetzt waren.

 

Das Virus H5N1 ist gegenüber einer Behandlung mit Protein-M2-Hemmern (Amantadine DCI, Symmetrel® CH) resistent. Jedoch lässt es sich wirksam mit Neuraminidasehemmern (Oseltamivir DCI, Tamiflu®) behandeln. Es ist also möglich, eine bereits erfolgte Infektion wirksam zu behandeln.

 

Wie bereits erwähnt, kommt es heute nur in seltenen Fällen zu einer Ansteckung. Personen, die in der Geflügelzucht arbeiten und Reisende, die Geflügelzuchten im Ausland besuchen (2) sind am stärksten exponiert. Ärzte und Apotheker müssen dieses Risiko bei Atembeschwerden von Personen aus diesen Gruppen mitberücksichtigen (1).

 

Eine neue Situation wäre bei einer Mutation oder Rekombination gegeben, da so ein Erreger mit neuen Eigenschaften entstehen würde. Ein solches neues Virus könnte zu einer Epidemie führen, wenn es von Mensch zu Mensch übertragbar wäre. Dies ist aber heute nicht der Fall. Angesichts der Möglichkeit einer negativen Entwicklung wurde eine nationale Reserve von Tamiflu® angelegt, die es erlauben würde, im Falle einer Pandemie alle Betroffenen zu behandeln.

 

Es gibt somit derzeit in der Schweiz keinerlei Anlass, Tamiflu® prophylaktisch oder als private Reserve zu verschreiben oder abzugeben.

 

Die Entwicklung eines Impfstoffes gegen die Vogelgrippe ist derzeit gemäss BAG in der Endphase der Entwicklung. Sobald möglich, werden Personen aus Risikogruppen geimpft, was einer Behandlung mit Tamiflu® in jedem Falle vorzuziehen ist, da sie so dauerhaft geschützt wären, was mit Tamiflu® nicht der Fall ist.

Die Saison der Grippeimpfungen hat begonnen. Gemäss den Richtlinien der WHO empfehlen das BAG und die Eidg. Kommission für Impffragen die Impfung von Personen über 65, von chronisch Kranken, von Pflegepersonal und von Personen, die häufigen Kontakt mit Geflügel und wild lebenden Vögeln haben. Die Vogelgrippe ist jedoch wie oben dargelegt keinesfalls ein Anlass, die gesamte Bevölkerung gegen die Wintergrippe impfen zu lassen.

Das Auftreten des H5V1-Virus bei Geflügel in der Schweiz lässt sich nicht ausschliessen. Zwar bildet die Impfung gegen die Wintergrippe keinen Schutz gegen die Vogelgrippe, jedoch sollen Personen, die einem gewissen Risiko einer Infektion mit der Vogelgrippe durch den beruflichen Kontakt mit Geflügel ausgesetzt sind, immerhin soweit geschützt werden, dass sie nicht gleichzeitig mit der 'normalen' Wintergrippe und zusätzlich mit der Vogelgrippe infiziert werden können.

Wir sind verpflichtet, der Bevölkerung den genauen Einsatzbereich von Tamiflu® klarzumachen. Wenn das BAG einen Vorrat zur Behandlung von 2 Millionen Personen angelegt hat, so hat das nichts damit zu tun, dass man nur gewisse Privilegierte behandeln und die anderen ihrem Schicksal überlassen will, sondern weil auch im allerschlimmsten Fall nur ein Teil der Bevölkerung eine Behandlung brauchen wird.

Das BAG und das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung bereiten in den nächsten Wochen in Zusammenarbeit mit den betroffenen Berufsorganisationen und den kantonalen Behörden ein Konzept für die Versorgung mit Tamiflu® und die sachgerechte Information der Bevölkerung im Falle einer Pandemie vor.

Auf der Internetseite der FMH und des SAV finden Sie in Kürze ein Flugblatt (3), das Sie im Wartezimmer und in der Apotheke auflegen können. Damit soll eine seriöse, verständliche und klare Information an die Bevölkerung gegeben werden, die von medizinischen Fachleuten stammt, welche gemäss Umfragen über ein hohes Vertrauen verfügen.

Wir danken für Ihren Beitrag und Ihr Engagement für eine koordinierte und effiziente Aktion gegen die Ängste und Verunsicherungen in der Bevölkerung.

 

Dr. Jacques de Haller                                                 Dominique Jordan

Präsident FMH                                                            Präsident SAV

Dokumente (1) und (2) können von der Internetseite des BAG heruntergeladen werden: www.bag.admin.ch

 

(1)            Checkliste aus dem BAG-Bulletin 41 vom 10. Oktober, Seite 729

(2)            Empfehlungen an Reisende ("Antworten zu Fragen betreffend Influenza-A-(H5N1)-Infektionen beim Menschen"), BAG, Stand 11.10.2005, Seite 4, Ziff. 14

(3)            Dieses Flugblatt wird in Zusammenarbeit mit dem BAG erarbeitet.

FMH Verbindung der Schweizer Aerztinnen und Aerzte
Ueli Imhof, dipl. Ing. HTL
Dienstleistungen/Mitgliedschaft
 
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Information an die Bevölkerung betreffend Tamiflu® vom 14.10.05

Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH
Schweizerischer Apothekerverband SAV

Stand vom 14. Oktober 2005 gemäss Angaben des Bundesamtes für
Gesundheit BAG und der Welt-Gesundheits-Organisation WHO

Bis heute hat die so genannte Vogelgrippe vorwiegend Vögel, insbesondere Geflügel und Wasservögel befallen.
Seit Dezember 2003 sind weltweit lediglich 112 Personen erkrankt. Es handelt sich ausschliesslich um Menschen in Asien, die unmittelbarem Kontakt mit bereits infiziertem
Geflügel hatten. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht nachgewiesen.
Bei Touristen ist kein einziger Fall einer Ansteckung mit dem Vogelgrippevirus bekannt.
Das Risiko für Schweizer liegt demnach, auch für Reisende, nahe bei Null.
Falls es trotzdem zu einer Ansteckung mit dem Vogelgrippevirus kommen sollte, wäre die Behandlung mit Tamiflu® sichergestellt. Es ist somit völlig nutzlos, einen persönlichen Vorrat für den Fall einer Erkrankung anzulegen.
In Kürze wird jedoch ein Impfstoff gegen die Vogelgrippe verfügbar sein. Ein vorsorglicher Schutz von Personen mit einem direkten, intensiven Kontakt mit Geflügel durch diesen
Impfstoff ist einer Behandlung mit Tamiflu® in jedem Falle vorzuziehen, da es sich um einen dauerhaften Schutz handelt.
Personen, die sich bereits Tamiflu® beschafft haben, werden dringend aufgerufen, sich im Falle einer grippalen Erkrankung an den Arzt zu wenden und keinesfalls ohne ärztliche Anweisung Tamiflu® anzuwenden. Eine unsachgemässe Verwendung könnte schwerwiegende Folgen haben.
Speisen mit gekochtem Geflügel sind unbedenklich.

Falls sich die Risikolage aufgrund eines neuen Virus unerwartet ändern sollte, müsste die Lage neu beurteilt werden. Zur Zeit besteht aber keinerlei Anlass zum Kauf von Tamiflu®.
Wir empfehlen jedoch den Angehörigen einer Risikogruppe wie schon in früheren Jahren sich mit der normalen Grippeimpfung zu schützen.

Ihr Arzt und Ihr Apotheker

 

 

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

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Fahracker 1, CH-4853 Murgenthal
Tel:  +41 (0)62 926 45 45
Fax: +41 (0)62 926 45 48
Internet: info(at)fuchsmed.ch (wegen Spamschutz: (at) durch @ ersetzen)


 

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Stand: 10. Oktober 2007